Auch in diesem Jahr soll der Verkauf von Silvesterfeuerwerk an den Endkunden verboten werden.

Gewerbekunden und Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot (bisher) nicht betroffen.
Selbstverständlich ist der Verkauf von Feuerwerk an Gewerbekunden auch momentan möglich und nicht eingeschränkt.

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